Verpflichtungserklärung für den ProDogRomania e.V. zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von

    Gültig mit Anwendbarkeit der DSGVO seit dem 25. Mai 2018

    Durch die neue EU‐Datenschutzregelung sind Sie als Kontaktperson zu Hundeinteressenten sowie als Vor‐ Nachkontrolleur/in aufgefordert, für eine transparente Datensicherung zu sorgen. Im Rahmen der Kontrolle(n), die Sie für unseren Verein durchführen, verpflichten Sie sich der Wahrung der Vertraulichkeit und Beachtung des Datenschutzes - nach Art. 5 Abs. 1 ff, Art. 32 Abs. 4 Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) - der personenbezogenen Daten, zu denen Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit Zugang erhalten oder Kenntnis erlangen. Es ist Ihnen untersagt, unbefugt die personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Ihre Verpflichtung besteht umfassend. Sie dürfen die personenbezogenen Daten selbst nicht ohne Befugnis verarbeiten und Sie dürfen anderen Personen diese Daten nicht unbefugt mitteilen oder zugänglich machen.

    Unter einer Verarbeitung versteht die EU‐Datenschutz‐Grundverordnung (DSGVO) jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

    „Personenbezogene Daten“ im Sinne der DSGVO sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen wenn sie direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten, einer Online‐Kennung (z. B. Mailadresse) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

    Ihre Verpflichtung besteht ohne zeitliche Begrenzung und auch nach Beendigung des Kontaktes zu den Hundeinteressenten bzw. der Vor‐ und Nachkontrolle(n) fort.

    „Über die Verpflichtung auf das Datengeheimnis und die sich daraus ergebenden Verhaltensweisen wurde ich unterrichtet. Das Merkblatt zur Verpflichtungserklärung mit dem Abdruck der hier genannten Vorschriften habe ich erhalten (siehe unten). Ich bestätige diese Verpflichtung .“

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